ACCESS – ökonomische Grenzen und Gerechtigkeit

Aus der Perspektive der Gesundheitsökonomik

Regelungsmechanismen zur Preisbildung und die zukünftige Perspektive für die Kosten der Arzneimittel für Seltene Krankheiten

Ein Interview mit Prof. Dr. Volker Ulrich

Prof. Dr. Volker Ulrich ist Inhaber des Lehrstuhls für Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft der Universität Bayreuth, sowie unter anderem Präsident der Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen (GRPG) und stellvertretender Vorsitzender im wissenschaftlichen Beirat des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs. In dem change4RARE-Interview beleuchten wir mit ihm das Thema ACCESS – ökonomischen Grenzen und Gerechtigkeit bei der Versorgung von Patienten mit seltenen Krankheiten aus der gesundheitsökonomischen Perspektive. Seine Einschätzung hierzu:

„Die Kosten für die Therapie seltener Krankheiten sind eine gesundheitsökonomische Herausforderung, die wir schultern können.“

Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland ist ein solidarisch finanziertes Versicherungssystem. Die Beiträge der Versicherten, ihrer Arbeitgeber und der Steuerzuschuss müssen am Ende des Jahres die Ausgaben der Krankenkassen decken. Für zwei der großen Ausgabenposten, die Honorare der Vertragsärzte und die Aufwendungen der Krankenhäuser, sind Budgets vereinbart. Für den zweitgrößten Teil der Ausgaben, die Arzneimittel, existiert keine Budgetierung, aber eine Preisverhandlung nach Nutzenbewertung für die innovativen Arzneimittel. Dieses System basiert im Wesentlichen auf einer Nutzenbewertung und dem Verhandlungsspielraum zwischen Hersteller und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Experte gibt Auskunft über die Regelungsmechanismen zur Preisbildung und die zukünftige Perspektive für die Kosten der Arzneimittel für seltene Krankheiten.

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Kernbotschaften

aus dem Interview von
Prof. Dr. Volker Ulrich

Wirtschaftliche Belastung

Der Impact der Orphan Drugs auf die Kosten der GKV und die gesamtwirtschaftliche Belastung sind relativ gering, das Solidarsystem kann diese Aufwände durchaus verkraften.

Kosten-Nutzen-Bewertung

Eine sinnvolle Kosten-Nutzen-Bewertung für die konkrete Berechnung von Arzneimittelpreisen erfordert eine übergreifende Bewertung des gesamtgesellschaftlichen Nutzens – das ist im gegenwärtigen System in Deutschland nicht abgebildet.

Refinanzierung von Entwicklungsleistungen

Entwicklungsleistungen für Arzneimittel über den Produktlebenszyklus müssen refinanziert werden. Dabei sind der Medical Need, die Krankheitskosten und die bestehenden therapeutischen Optionen zu berücksichtigen.

Preisentscheidung

Die Preisentscheidung liegt richtigerweise als Regulierungskompetenz in der Selbstverwaltung. Die damit verbundenen Probleme und Herausforderungen sind auch auf dieser Ebene zu lösen. Dieses Verfahren gilt auch als Blaupause für viele andere Länder und man hat sich in Deutschland damit arrangiert. Die Verantwortung für die Preise liegt daher auch auf dieser Ebene – das AMNOG dient ja gerade dazu, den Arzt vom Preisdruck zu entlasten. Hierzu muss er aber auch alle Informationen über die Bewertung haben und berücksichtigen.